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BGH, 30.01.2019 - 4 StR 552/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Angeklagten zur Zahlung von Zinsen auf das dem Adhäsionskläger zuerkannte Schmerzensgeld
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Angeklagten zur Zahlung von Zinsen auf das dem Adhäsionskläger zuerkannte Schmerzensgeld
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 187 Abs. 1
Verpflichtung des Angeklagten zur Zahlung von Zinsen auf das dem Adhäsionskläger zuerkannte Schmerzensgeld
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.12.2018 - 4 StR 292/18
Antrag des Verletzten (Prozesszinsen im Adhäsionsverfahren)
Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 4 StR 552/18
Der Angeklagte hat Prozesszinsen auf das dem Neben- und Adhäsionskläger zuerkannte Schmerzensgeld in entsprechender Anwendung von § 187 Abs. 1 BGB erst ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs durch Antragstellung in der Hauptverhandlung vom 17. Mai 2018 folgenden Tag, hier also ab dem 18. Mai 2018 zu zahlen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 292/18 und vom 8. Januar 2019 - 4 StR 294/18). - BGH, 08.01.2019 - 4 StR 294/18
Änderung eines Adhäsionsausspruchs; Verwerfung einer Revision als unbegründet
Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 4 StR 552/18
Der Angeklagte hat Prozesszinsen auf das dem Neben- und Adhäsionskläger zuerkannte Schmerzensgeld in entsprechender Anwendung von § 187 Abs. 1 BGB erst ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs durch Antragstellung in der Hauptverhandlung vom 17. Mai 2018 folgenden Tag, hier also ab dem 18. Mai 2018 zu zahlen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 292/18 und vom 8. Januar 2019 - 4 StR 294/18).